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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10   

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VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10 (https://dejure.org/2011,730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 (https://dejure.org/2011,730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 3 S 942/10 (https://dejure.org/2011,730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überplanung überwiegend unbebauter und in Bahnhofsnähe liegender und teilweise an ein Gewerbegebiet angrenzender Innenbereichsflächen als allgemeines Wohngebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überplanung überwiegend unbebauter und in Bahnhofsnähe liegender und teilweise an ein Gewerbegebiet angrenzender Innenbereichsflächen als allgemeines Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 186
  • DVBl 2012, 186 DÖV 2012, 246 (Leitsatz) BRS 78 Nr. 41 (2011) (Ls.)
  • DÖV 2012, 246
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Denn die Ermittlungs- und Bewertungspflicht nach § 2 Abs. 3 BauGB stellt einen wesentlichen und in den inhaltlichen Anforderungen wie den Rechtsfolgen identischen Ausschnitt des Abwägungsvorgangs im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.); zudem sind die Grenzen zwischen Ermittlungs-/Bewertungsfehlern und dem verbleibenden "Restbestand" an Fehlern im Abwägungsvorgang nur schwer zu ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Fehler im Abwägungsvorgang oder abwägungsrelevante Ermittlungs-/Bewertungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungs-/Verfahrensergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BauGB; zur gleichlautenden Auslegung beider Vorschriften vgl. - wie oben bereits erwähnt - BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff. sowie Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Insofern liegt ein Abwägungsfehler in Form eines Ermittlungsdefizits vor Dieser Ermittlungsfehler war gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB auch offensichtlich, weil bei der gebotenen Prüfung erkennbar, und betraf auch "wesentliche Punkte", da er in der konkreten Abwägungssituation - bei Bemessung der Bebauungsdichte - auch abwägungsbeachtlich war (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08

    Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Damit war eine Kenntniserlangung des Inhalts der passiven Schallschutzfestsetzungen ohne weiteres möglich und auch zumutbar, ohne dass - ebenso wenig wie bei der inhaltlichen Bezugnahme auf Rechtsnormen - zusätzlich noch auf die Fundstelle hingewiesen werden musste (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Entbehrlichkeit vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

    Diese Regelungstechnik ist üblich und wird nicht zuletzt, wie oben dargelegt, auch in Form von inhaltlichen Verweisen auf Anforderungen technischer Regelwerke praktiziert, um die Bebauungsvorschriften nicht zu überfrachten und lesbar zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 - , DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Rechtmäßigkeit einer solchen Festsetzung kraft Verweises siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 f. sowie OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

    Diese Konfliktbewältigung kann, wie der Senat mehrfach entschieden hat, abwägungsfehlerfrei auch dadurch geschehen, dass den durch Betriebslärm über die Gebietsrichtwerte hinaus betroffenen nächstgelegenen Wohngebäuden im Bebauungsplan zumutbare passive Lärmschutzmaßnahmen auferlegt werden, durch die Abwehransprüche gegen den Betrieb entfallen (vgl. Urteile vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, DÖV 2011, 206 [Ls], und vom 09.06.2009 - 3 S 1108/07 -, DÖV 2009, 1010 [Ls] - Verbot öffenbarer Aufenthaltsraumfenster in Dachgeschossen der vordersten Gebäudereihe -, sowie Urteil vom 20.06.2007 - 3 S 2528/05 - keine öffenbaren Türen und Fenster an bestimmten Fassaden und in bestimmten Geschossen -).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Dabei besitzen die Gemeinden bei der Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben wird, grundsätzlich ein weites planerisches Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2002 - 4 CN 1.02 -, DVBl. 2003, 204).

    Haften in diesem Sinn beachtliche Mängel einer oder mehreren Einzelfestsetzungen eines Bebauungsplans an, so führt deren Nichtigkeit dann nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, BRS 73 Nr. 22, sowie Urteil vom 19.09.2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58 ff.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmende Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 155.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.), oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Des Weiteren ist - hinsichtlich des Vollgeschossbegriffs, aber auch hinsichtlich geschossflächenbezogener Gestaltungsvorschriften - das Landesrecht in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1999 - 4 CN 17.98 -, NVwZ 2000, 813 ff.).

    Insofern kann auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 3 BauNVO Bezug genommen, wonach eine Überschreitung der Obergrenzen eine städtebauliche Ausnahmesituation voraussetzt (Urteil vom 25.11.1999 - 4 CN 17.98 -, NVwZ 2000, 813 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Mit diesem normativ verbindlichen - und nicht nur hinweisenden - Inhalt sind die Schallschutzvorkehrungen geeignet, die Lärmproblematik zu lösen und bilden die für eine Umsetzung im Rahmen des Planvollzugs erforderliche Rechtsgrundlage (vgl. Urteil des Senats vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2010, 97 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg kann es ein Ermittlungs- und Bewertungsdefizit darstellen, wenn eine Gemeinde ein neues Wohngebiet plant und Teilen des Baugebiets eine Überschreitung der Lärmorientierungswerte der DIN 18005 zumutet, sich aber keine Gedanken über die Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen macht (Urteil vom 17.06.2010 - 5 S 884/09 -, BauR 2011, 80 ff., Urteil vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 3 S 3037/07

    Bauplanungsrechtlicher Abwägungsvorgang; Beachtlichkeit von Fehlern; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Denn die Ermittlungs- und Bewertungspflicht nach § 2 Abs. 3 BauGB stellt einen wesentlichen und in den inhaltlichen Anforderungen wie den Rechtsfolgen identischen Ausschnitt des Abwägungsvorgangs im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.); zudem sind die Grenzen zwischen Ermittlungs-/Bewertungsfehlern und dem verbleibenden "Restbestand" an Fehlern im Abwägungsvorgang nur schwer zu ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Fehler im Abwägungsvorgang oder abwägungsrelevante Ermittlungs-/Bewertungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungs-/Verfahrensergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BauGB; zur gleichlautenden Auslegung beider Vorschriften vgl. - wie oben bereits erwähnt - BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff. sowie Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Dafür ist bei nicht öffentlich zugänglichen DIN-Normen/technischen Regelwerken erforderlich, aber auch ausreichend, dass diese bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hingewiesen wird (BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, ZfBR 2010, 689 f.).

    Diese Regelungstechnik ist üblich und wird nicht zuletzt, wie oben dargelegt, auch in Form von inhaltlichen Verweisen auf Anforderungen technischer Regelwerke praktiziert, um die Bebauungsvorschriften nicht zu überfrachten und lesbar zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 - , DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Rechtmäßigkeit einer solchen Festsetzung kraft Verweises siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 f. sowie OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 110/09

    Rechtmäßigkeit der mit einem Bebauungsplan erfolgenden Zuordnung von mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10
    Damit war eine Kenntniserlangung des Inhalts der passiven Schallschutzfestsetzungen ohne weiteres möglich und auch zumutbar, ohne dass - ebenso wenig wie bei der inhaltlichen Bezugnahme auf Rechtsnormen - zusätzlich noch auf die Fundstelle hingewiesen werden musste (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 -, DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Entbehrlichkeit vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

    Diese Regelungstechnik ist üblich und wird nicht zuletzt, wie oben dargelegt, auch in Form von inhaltlichen Verweisen auf Anforderungen technischer Regelwerke praktiziert, um die Bebauungsvorschriften nicht zu überfrachten und lesbar zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 19.10.2010 - 3 S 1666/08 - , DÖV 2011, 206 [Ls]; zur Rechtmäßigkeit einer solchen Festsetzung kraft Verweises siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 f. sowie OVG NRW, Urteil vom 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE -, UPR 2010, 356 f.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zum Inhalt des Beschlusses des

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

  • BVerwG, 23.01.1997 - 4 NB 7.96

    Bauplanungsrecht - Maß der baulichen Nutzung, Rechtsänderung durch BauNVO 1990

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2000 - 7a D 47/99

    Voraussetzungen für die Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 NB 42.93

    Überprüfung einer Vorschrift in einem Normenkontrollverfahren - Aufstellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 8 S 2773/08

    Fehlende städtebauliche Erforderlichkeit eines Einzelhandelsausschlusses bei

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1995 - 3 S 3167/94

    Bebauungsplan: Welche Rolle spielen Klimaveränderungen?

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 1.99
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Maßgeblich ist, ob der Bebauungsplan auch ohne Angaben zum Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet eine geordnete städtebauliche Nutzung bewirkt und ob die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (std. Rspr. s. BVerwG, Beschluss vom 11.8.2016 - 4 BN 23.16 - BauR 2017, 55, juris Rn. 5; zu einem Fall der Unwirksamkeit von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Teilnichtigkeit VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 67).
  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Unter Berücksichtigung der Baugenehmigung vom 20. Dezember 2004 und im Hinblick darauf, dass die konkrete Art der vorhandenen Maschinen und Betriebsabläufe der Antragstellerin zu 2 mangels substantiierter Angaben der Antragsteller nicht weiter bekannt war, wäre bereits die Zugrundelegung eines flächenbezogenen Schallleistungspegels für Gewerbelärm für deren Betriebshof von 60 dB(A) / m 2 methodisch nicht zu beanstanden (vgl. VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 49).

    Darüber hinaus kann die Bewältigung des Konflikts zwischen Gewerbe und Wohnen abwägungsfehlerfrei auch dadurch geschehen, dass den durch Betriebslärm über die Gebietsrichtwerte hinaus betroffenen nächstgelegenen Wohngebäuden im Bebauungsplan zumutbare - TA Lärm konforme - "passive Lärmschutzmaßnahmen", wie zum Beispiel nicht zu öffnende Fenster oder die Anordnung schutzbedürftiger Räume, auferlegt werden (vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2012 - 4 BN 6.12 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 50, 56).

    Eine Gesamtsummierung von Gewerbelärm und Verkehrslärm ist wegen unterschiedlicher Regelwerke nicht zulässig (vgl. BayVGH, U.v. 4.8.2015 - 15 N 12.2124 - juris Rn. 35; VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 52; vgl. auch DIN 18005-1, Beiblatt 1 Nr. 1.2).

    Demgegenüber werden von den Antragstellern keine Anhaltspunkte aufgezeigt, die eine darüberhinausgehende Gesamtlärmbelastung oder das Überschreiten kritischer Werte nahelegen, zumal auch eine Addition zweier gleich lauter Lärmquellen lediglich eine Erhöhung um 3 dB(A) nach sich zieht (vgl. VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 52).

    Zudem beschränkt sich die Schutzwürdigkeit im Wesentlichen auf die üblichen Nutzungszeiten am Tag, weil diese Bereiche nachts nicht zum Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sind (vgl. VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 54; HessVGH, U.v. 22.4.2010 - 4 C 306/09.N - juris Rn. 90; BayVGH, U.v. 28.4.2017 a.a.O. Rn. 92).

  • VG Stuttgart, 15.03.2016 - 10 K 1251/13

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einkaufszentrums -

    Diese Ausnahmen müssen nicht nur gegeben sein, sondern dazu muss sich der Satzungsgeber auch verhalten haben, d.h. dem Gemeinderat muss das Erfordernis einer solchen ausnahmsweisen Gestaltung bewusst gewesen sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, Juris Rn. 26, 60 f.).

    Die Missachtung der maximal zulässigen GFZ stellt nicht nur einen Fehler bei der Ermittlung oder Bewertung des für die Abwägung tatsächlich oder rechtlich bedeutsamen Abwägungsmaterials nach § 214 Abs. 1 BauGB dar (hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, Juris Rn. 26 und 59), sondern sie macht auch die Angaben zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung materiell rechtswidrig, da sie im Widerspruch zu § 17 Abs. 7 BauNVO [1968] stehen.

    Dies führt dazu, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, soweit sie das SO-Gebiet betreffen, insgesamt unwirksam sind, denn es muss offen bleiben, wie der Gemeinderat der Beklagten hinsichtlich der weiteren Parameter zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung reagiert hätte, wäre ihm das Überschreiten der maximal zulässigen Geschossflächenzahl bewusst gewesen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O., Juris Rn. 66; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09.N -, Juris Rn. 98; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2015 - 3 S 276/15 -, VBlBW 2016, 27-31 und Juris, dort Rn. 31ff, zu den Folgen der Nichteinhaltung einer in § 17 Abs. 1 BauNVO enthaltenen GFZ-Obergrenze).

    Die Festsetzungen zur GFZ spielten in diesem Zusammenhang nur eine untergeordnete Rolle (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011, a.a.O., Juris Rn. 67).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 5 S 3193/21

    Bebauungsplan; Ergänzung eines Begründungselements; Zweck der Ausfertigung;

    Unterlässt die Gemeinde Erwägungen zu der Frage, ob die Obergrenzen des § 17 BauNVO in der Fassung vom 1. Oktober 2017 überschritten sind und ob eine solche Überschreitung nach Abs. 2 dieser Norm gerechtfertigt werden kann, liegt ein Ermittlungsfehler vor (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris).

    Unterlässt er derartige Erwägungen, liegt ein Ermittlungsfehler vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 26, 60 f. m. w. N.).

    Geht man davon aus, dass sich die Geschoßflächenzahl aus dem Produkt der nach den jeweiligen Höhen zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der Grundflächenzahl ermitteln lässt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 62), wird die gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO 2017 geltende Obergrenze für die Geschoßflächenzahl in Höhe von 2, 4 bereits im GE 4a und GE 4b erheblich überschritten.

    Die oben dargelegten Ermittlungsfehler und Festsetzungsfehler im Zusammenhang mit § 17 BauNVO 2017 führen bereits für sich genommen zur Unwirksamkeit der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im gesamten Plangebiet (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 67).

  • OVG Bremen, 10.09.2018 - 1 B 20/18

    Sondergebiet Technologiepark - Baumassenzahl; Bebauungsplan; Konflikttransfer;

    Ob diese Obergrenze überschritten wird, ist bei nicht ausdrücklich festgesetzter BMZ auf der Grundlage des § 21 BauNVO anhand der übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans und sonstiger einschlägiger baurechtlicher Vorschriften, insbesondere derjenigen des Landesbaurechts zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 25.11.1999 - 4 CN 17.98 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 8 = juris Rn. 17 f.) Abzustellen ist somit auf die "faktische" GRZ, wie sie sich aus der Kumulation der übrigen als Berechnungsfaktoren relevanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nach § 16 Abs. 2 BauNVO ergibt (Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO , Stand: Mai 2018, § 17 Rn. 11; König, in: König/Roeser/Stock, BauNVO , 3. Aufl. 2014, § 17 Rn. 2 m.w.N.; vgl. für die GFZ auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 60 m.w.N.; OVG Saarl., Urt. v. 12.3.2009 - 2 C 312/08 - juris Rn. 7 ff.).

    Im Fall einer Überschreitung muss die Gemeinde in der Begründung des Bauleitplans (§ 5 Abs. 5 , § 9 Abs. 8 BauGB ) aber im Einzelnen darlegen, dass die Anforderungen des Abs. 2 erfüllt sind ( VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 60; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO , Stand: Mai 2018, § 17 Rn. 36).

    Sollten die Obergrenzen hinsichtlich der BMZ tatsächlich nicht eingehalten sein, führt dies dazu, dass jedenfalls die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung insgesamt unwirksam sind, denn es ist offen, wie der Plangeber hinsichtlich der weiteren Parameter zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung reagiert hätte, wäre ihm das Überschreiten der maximal zulässigen Geschossflächenzahl bewusst gewesen ( VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 66).

    Es ging um die Ausweisung der Art der baulichen Nutzung, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung spielen in dem Zusammenhang nur eine untergeordnete Rolle (vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 66).

  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 15 N 18.636

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Festsetzungsfindungsrecht

    - ob die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0, 45 für die "HGR 2" von den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB gedeckt ist und / oder ob insofern die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermittlung und Bewertung (§ 2 Abs. 3 BauGB) bzw. an die Abwägung (§ 1 Abs. 7, Abs. 8 BauGB) hinreichend beachtet worden sind (vgl. HessVGH, U.v. 22.4.2010 - 4 C 306/09.N - ZfBR 2010, 588 = juris Rn. 103 f.; VGH BW, U.v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 22.9.2011 - OVG 2 A 8.11 - BauR 2012, 1612 = juris Rn. 69 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2019, zu § 17 BauNVO Rn. 36; Wirth, BauR 2016, 758/761) und - ob sonstige von der Antragstellerin behauptete Verstöße gegen § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsfehler) bzw. Verstöße gegen § 2 Abs. 3 (Ermittlungs- / Bewertungsdefizite) etwa hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung (einzelfallabhängig, vgl. einerseits: BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174 = juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl. 2017, 413 = juris Rn. 17, 35 ff.; B.v. 13.4.2018 - 9 NE 17.1222 - juris Rn. 16, 23 ff.; andererseits: BayVGH, U.v. 23.4.2012 - 1 N 11.986 - juris Rn. 17 ff.; U.v. 14.12.2016 - 15 N 15.1201 - juris Rn. 55 ff.; U.v. 28.4.2017 - 9 N 14.404 - juris Rn. 110 ff.; VGH BW, U.v. 16.10.2018 - 8 S 2368/16 - ZfBR 2019, 47 = juris Rn. 62 ff. m.w.N.) oder der Auswirkungen auf den Straßenverkehr vorliegen, 40 sind aufgrund der Erwägungen zu 2. nicht mehr entscheidungserheblich.
  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

    Die Bildung eines Summenpegels aus den Einzelpegeln verschiedener Lärmquellen - hier: einerseits Verkehrs- und andererseits Gewerbelärm - ist bereits aufgrund der unterschiedlichen Lärmcharakteristik und der der unterschiedlichen technischen Regelwerke (TA Lärm, 16. BImSchV, DIN 18005) grundsätzlich nicht zulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, juris Rn. 52, mit weiterer Erläuterung und Nachweisen im Bereich der Bauleitplanung; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116 = juris Rn. 390, für die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung).
  • OVG Bremen, 13.02.2019 - 1 D 19/18

    Bebauungsplan 2487 - Antragsbefugnis; Baumassenzahl; Bebauungsplan; Ermittlung

    Abzustellen ist somit auf die "faktische" Baumassenzahl, wie sie sich aus der Kumulation der übrigen als Berechnungsfaktoren relevanten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nach § 16 Abs. 2 BauNVO ergibt (Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO , Stand: Okt. 2018, § 17 Rn. 11; König, in: König/Roeser/Stock, BauNVO , 3. Aufl. 2014, § 17 Rn. 2 m.w.N.; vgl. für die GFZ auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.10.2017 - 5 S 1003/16 - juris Rn. 39; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 - juris Rn. 60 m.w.N.; OVG Saarl., Urt. v. 12.03.2009 - 2 C 312/08 - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14

    Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb

    Damit war eine Kenntniserlangung des Inhalts der passiven Schallschutzfestsetzungen in A12 ohne weiteres möglich und auch zumutbar, ohne dass - ebenso wenig wie bei der inhaltlichen Bezugnahme auf Rechtsnormen - zusätzlich noch auf die Fundstelle hingewiesen werden musste (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10 -, BRS 78 Nr. 41 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

    Der Text der DIN-Norm selbst ist nicht veröffentlicht (anders offenbar in Baden-Württemberg, vgl. VGH BW, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 S 942/10 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19

    Gebäudebezogenheit der Festsetzung des Verhältnisses von Wohnungen oder

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 171/20

    Bebauungsplan; Höhe; Maß der baulichen Nutzung; Teile baulicher Anlagen

  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

  • OVG Bremen, 20.07.2021 - 1 D 392/20

    Normenkontrollantrag, Plannachbar, Geltendmachung von einer Verletzung des

  • VG Stuttgart, 06.04.2018 - 2 K 5668/17

    Kein Verkündungsmangel bei Erlass eines Bebauungsplans, in dem auf technische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
  • VGH Bayern, 04.08.2015 - 15 N 12.2124

    Rechtsmäßigkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 31.08.2012 - 14 CS 12.1373

    Festsetzung eines "eingeschränkten GE" in Nachbarschaft zu WA;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2019 - 8 S 1207/18

    Verkündungsmangel eines Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 4 C 1813/19

    Baurecht - Bebauungsplan Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg, 4. Änderung

  • VG Bayreuth, 11.12.2014 - B 2 K 14.117

    Gebot der Rücksichtnahme; unzumutbare Lärmbetroffenheit (verneint)

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